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Der Zuschlag bei Briefgeboten kann unter dem abgegebenen Gebot erfolgen. Wenn keine höheren Gebote vorliegen, erfolgt der Zuschlag zu dem im Katalog angegebenen Mindestpreis. Bei Auslandsschecks wird eine Gebühr von 6,- Euro erhoben. Es gelten die deutschen Zoll- und Ein/Ausfuhrbestimmungen. Brief- oder Faxgebote müssen spätestens einen Tag vor der Versteigerung gut lesbar eingetroffen sein.
Ist in der Beschreibung der 40000er Nummern kein Material angegeben, handelt es sich immer um Blech.
Fehlt bei den 10000er Nummern diese Angabe, ist es immer Metall.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebote schriftlich mit einem Höchstgebot oder als telefonische Bieter abgeben können. Wir können Sie nicht während der Auktion anrufen, ob Ihr schriftliches Gebot überboten wurde!
Auch können wir Sie nicht während der Auktion anrufen, damit Sie mitverfolgen können, ob Sie einen Zuschlag erhalten haben.
Sie verpflichten sich als Telefonanbieter für dieses Stück am Telefon mitzubieten! Für Telefonanbieter gilt ein Mindestgebot pro Position von EUR 100.- (bei der Militaria-Auktion sind es EUR 200.-). Telefonbieter, die zum Zeitpunkt das Anrufes der gebotenen Positionen nicht erreichbar sind, verpflichten sich automatisch das Limit, bzw. den Mindestpreis von EUR 100.- (Militaria-Auktion EUR 200.-) zu bieten.
Dem Telefonanbieter wird der Zuschlag erteilt, sofern kein höheres Gebot erzielt wird.