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Versteigerungsbedingungen

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Präambel:

Die Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH – nachfolgend Versteigerer genannt – führt Versteigerungen, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber – nachfolgend Verkäufer/Einlieferer und/oder Besitzer, Eigentümer genannt – in der Reihenfolge des Katalogangebotes durch. Die Versteigerungswaren – nachfolgend Auktionsexponate genannt – sind nach einem Losnummernverfahren gekennzeichnet. Der Versteigerer beauftragt Auktionatoren die Versteigerungen durchzuführen. Für den Versteigerer, den Verkäufer/Einlieferer, den Bietenden – nachfolgend Bieter genannt – und den Käufer – nachfolgendErsteigerer genannt – gelten nachfolgende Versteigerungsbedingungen:

1.Unter Berücksichtigung Pkt. 6 dieser Versteigerungsbedingungen kann der Ersteigerer jederzeit die Adresse des Verkäufers/Einlieferers, der Verkäufer/Einlieferer die Adresse des Ersteigerers erfahren.

2.Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Losnummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.

3.Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Die Auktionsexponate werden versteigert wie besichtigt. Die Auktionsexponate sind nach bestem Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben, teilweise unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur. Der Ausrufpreis stellt eine subjektive Bewertung dar. Die Katalogangaben sind keine Garantieangaben gem. §§ 443 BGB. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Auktionsexponate ist ausgeschlossen. Die Auktionsexponate sind, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Die Auktionsexponate sind gebraucht. Die Angabe im Katalog „neuwertiger Zustand“ bezieht sich auf den optischen Zustand. Steiff-Tiere, wenn nicht anders vermerkt, sind immer ohne Knopf, Schild und Fahne. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Bei größeren Konvoluten mit mehr als 10 Positionen, sind die Mengenangaben in „ca.“ angegeben und es wird nur stichprobenartig der Zustand überprüft.

4.Solange der Verkäufer/Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken veräußern und erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der Verkäufer/Einlieferer und Versteigerer bieten die im Katalog genannten Auktionsexponate nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des §86a, StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

5.Der Versteigerer hat als Verpflichteter gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten.  Hierzu gehört im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) und das Überprüfen der Identität des Verkäufer/Einlieferers und Ersteigerers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bei hochwertigen Auktionsexponaten im Wert ab 10.000,00 Euro, welche in bar gezahlt werden.
Dies ist ein normaler Vorgang, zu dem der Versteigerer gesetzlich verpflichtet ist und bei dem der Verkäufer/Einlieferer und der Ersteigerer eine Mitwirkungspflicht haben.
Im Zuge dieser Identifizierung benötigt der Versteigerer vom Verkäufer/Einlieferer und Ersteigerer eine Kopie des gültigen Personalausweises.
Bei juristischen Personen sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Der Versteigerer weist darauf hin, dass er verpflichtet ist, die erhobenen Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

6.Die in den Formularen Kaufauftrag, Vorbesichtigungsliste, Katalogbestellung, Anzeigenschaltung und anderen Verträgen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen Versteigerer und Verkäufer/Einlieferer, Bieter sowie Ersteigerer notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Verkäufers/Einlieferers, Bieters sowie Ersteigerers.
Der Versteigerer, der Verkäufer/Einlieferer, der Bieter und der Ersteigerer verpflichten sich, über Erfahrungen, Beobachtungen und infolge des Vertragsverhältnisses anvertraute oder sonst bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über den Inhalt der Verträge selbst Stillschweigen zu bewahren. Weiter verpflichtet sich der Versteigerer, die Regelungen gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Versteigerer weist darauf hin, dass danach insbesondere geschützte personengebundene Daten unbefugt weder erhoben, bearbeitet, genutzt, noch an Unbefugte weitergeleitet werden (Datengeheimnis).

7.Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro anzugeben. Schriftliche Gebote müssen spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Sollten Bieter die Gebote mit Losnummer und Text abgeben, gilt immer die Losnummer. Reklamationen bei Abgabe falscher Losnummern kann der Versteigerer nicht anerkennen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer – soweit keine Sicherheiten vorliegen – zurückweisen. Die Mindeststeigerung beträgt ca. 10 %. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise (Untergebote können nicht berücksichtigt werden). Nach Bezahlung und Eigentumsübergang erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.

8.Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten bekommt der Bieter den Zuschlag, der zuerst darauf geboten hat. In diesem Moment wird der Bieter zum Ersteigerer. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Verkäufer/Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Ersteigerer, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Telefon-Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftliches Gebot vorliegt. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt der Versteigerer nicht. Der Versand erfolgt per DHL-Paket auf Gefahr des Ersteigerers.

9.Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Auktionsexponate unmittelbar auf den Ersteigerer über; es ist Sache des Ersteigerers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Auktionsexponate durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu schützen.

10.Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei dem Verkäufer/Einlieferer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst nach Zahlung. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.

11.Anwesende Ersteigerer haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder mit deutscher EC-Karte zu zahlen. Die Fern-Ersteigerer erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Rechnungsversand erfolgt nach der Auktion per Post. Sofern dem Versteigerer jedoch die Email-Adresse des Ersteigerers vorliegt, sendet der Versteigerer dem Ersteigerer die Rechnung per Email zu. Sollte der Ersteigerer dem Versteigerer nicht ausdrücklich widersprechen, geht der Versteigerer vom Einverständnis des Ersteigerers aus. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zulasten des Ersteigerers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden nach Höhe der Zuschlagssumme berechnet. Im Inland bis 500,00 Euro Wert 10,00 Euro, bis 2.500,00 Euro Wert 15,00 Euro, bis 5.000,00 Euro Wert 20,00 Euro, bis 10.000,00 Euro Wert 25,00 Euro und bis max. 15.000,00 Euro Wert 30,00 Euro. Für das europäische Ausland berechnen wir bis 500,00 Euro Wert 20,00 Euro, bis 2.500,00 Euro Wert 25,00 Euro, bis 5.000,00 Euro Wert 30,00 Euro, bis 10.000,00 Euro Wert 35,00 Euro und bis max. 15.000,00 Euro Wert 40,00 Euro, für Übersee bis 500,00 Euro Wert 50,00 Euro, bis 2.500,00 Euro Wert 60,00 Euro, bis 5.000,00 Euro Wert 70,00 Euro, bis 10.000,00 Euro Wert 80,00 Euro und bis max. 15.000,00 Euro Wert 90,00 Euro. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird jedes weitere Paket in Rechnung gestellt. Sperrgutpakete werden nach den tatsächlichen Kosten für Verpackungsaufwand, Material und Versand abgerechnet. In diesem Falle wird eine separate Rechnung nachgereicht. Wünscht der Ersteigerer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die mit dem Versteigerer vertraglich gebundenen Versanddienste.

12.Ersteigerer die angekreuzt haben, dass sie ihre Auktionsexponate bei dem Versteigerer abholen oder Ersteigerer die den Zuschlag auf Lose bekommen haben, die nur an Selbstabholer sind, müssen die Auktionsexponate innerhalb von vier Wochen bei dem Versteigerer abgeholt haben, sonst werden Lagerkosten i. H. v. 30,00 Euro je Monat fällig.

13.Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld i.H.v. 19% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 22,61%); bei schriftlichen Ersteigerern ein Aufgeld ii. H. v. 19% des Zuschlagpreises sowie 1,00Euro je Auktionsexponat. Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung wegen Überlastung.

14.Reklamationen bei offensichtlichen Fehlern müssen möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach der Auktion beim Versteigerer eingegangen sein, zur Weiterleitung an den Verkäufer/Einlieferer.

15.Gerät der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat und Lagerkosten von 15,00 Euro je Monat zu erstatten. Dem Ersteigerer bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verliert er jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Auktionsexponate  werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Versteigerer ist berechtigt einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung i. H. v. 25 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Provision des Versteigerers), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.

16.Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.

17.Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerten Auktionsexponate entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist. Für eventuell entstehende Schäden durch aufgeklebte Losnummern auf den Auktionsexponaten übernimmt der Versteigerer keine Haftung.

18.Bei der Vielzahl der schriftlichen Gebote kann es zu Eintragungsfehlern kommen, so dass ein schriftlicher Bieter/Ersteigerer für einen von ihm gebotenes Auktionsexponat, keinen Zuschlag erhalten hat. Eine Schadensersatzforderung in diesem Falle schließt der Versteigerer ausdrücklich aus.

19.Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.

20.Jeder Besucher der Auktion haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Vorbesichtigung oder Versteigerung auszuschließen.

21.Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Versteigerer und dem Eigentümer der Auktionsexponate zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Bieter/Ersteigerer über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Bieter/Ersteigerer dieser Auktionsexponate im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen. Es ist dem Bieter/Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in elektronischen Medien und dem Katalog verwendeten Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter/Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.

22.Die Farben in den Abbildungen können von der tatsächlichen Farbgebung abweichen. Der Versteigerer weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der Augenschein einer Besichtigung letzte Sicherheit geben kann. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung kann der Versteigerer nicht anerkennen.

23.Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Versteigerungsbedingungen sind auch Bestandteil des Kaufvertrages.

24.Der Versteigerer führt bei allen Auktionsexponaten die im Auktionskatalog als Stille Auktion und mit dem geführten Losnummernkreis 70000 gekennzeichnet sind, eine Stille Auktion durch. Die Auktionsexponate werden nicht aufgerufen, daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Auktionsexponaten weder ein mündliches Gebot in der Auktion, noch ein telefonisches Gebot möglich ist. An der Stillen Auktion können Bieter nur in schriftlicher Form mitbieten.

25.Die Gebote für die Auktionsexponate der Stillen Auktion müssen der Gültigkeit wegen bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich dem Versteigerer vorliegen. Nach Maßgabe und Ermessen des Versteigerers müssen diese klar und vollständig sein um als solches Gebot anerkannt werden zu können. Der Bieter, von welchem dem Versteigerer bei Auktionsbeginn, unter Berücksichtigung des rechtzeitigen Eingangs, das höchste Gebot vorliegt, erhält den Zuschlag.

26.Das Fotografieren von Auktionsexponaten oder von Personen in den Räumen des Versteigerers während des Aufenthalts, während der Vorbesichtigung oder während der Auktion ist nicht erlaubt.

27.Während der Auktion ist das Telefonieren im Auktionssaal zu unterlassen.

28.Erfüllungsort ist für alle Vertragsparteien der Sitz der Auktions- & Pfandleihhaus exclusive GmbH.

29.Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

30.Bei Unstimmigkeiten gilt immer die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen.

31.Alle Preise sind in Euro angegeben.

 



Bitte beachten: Es gilt nur die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen! Sollten versehentlich die Losnummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Losnummer des Textes.

 
Wormser Auktionshaus Lösch®
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Weinbrennerstraße 20 · 67551 Worms-Pfeddersheim
Tel: 06247-9046-0 · Fax: 06247-9046-29

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