Wormser Spielzeugauktionen            
Erich Lösch         
Weinbrennerstraße 20         
67551 Worms-Pfeddersheim         
Tel: 06247-9046-0     
Fax: 06247-9046-29
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Versteigerungsbedingungen

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1.Die Versteigerung erfolgt, mit Ausnahme eigener Ware (), im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet. Der Käufer kann jederzeit die Adresse des Einlieferers, der Einlieferer die Adresse des Käufers erfahren.

2.Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftl. Gebote zurückzuweisen.

3.Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt. Die Gegenstände sind nach bestem Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben, teilw. unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur. Der Ausrufpreis (Taxe) stellte eine subjektive Bewertung dar. Die Katalogangaben sind keine Garantieangaben gem. §§ 443 BGB. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Ware ist ausgeschlossen. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluß jeglicher Haftung angeboten. Die Auktionsangebote sind gebraucht. Die Angabe im Katalog "neuwertiger Zustand" bezieht sich auf den optischen Zustand. Steiff Tiere, wenn nicht anders vermerkt, sind immer ohne Knopf, Schild und Fahne. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Bei größenren Konvoluten mit mehr als 10 Positionen, sind die Mengenangaben in ca. angegeben.

4.Solange der Einlieferer und Bieter / Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern,versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffend und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken erwerben. Diese sind: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung. Der Verkäufer / Versteigerer bieten die im Katalog genannten Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Gegenstände den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

5.Gebote sind schriftl. oder mündl. in Euro anzugeben. Schriftl. Gebote müssen spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicherheiten vorliegen - zurückweisen. Die Mindeststeigerung beträgt ca. 10 %. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise (Untergebote können nicht berücksichtigt werden). Bei Ohne-Limit Postionen (o. L.) erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangenen schriftlichen Gebot oder einem mündlichen bzw. telefonischen Übergebot. Bezahlung und Eigentumsübergang erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

6.Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, falls hierfür ein schriftlicher Antrag vorliegt. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernimmt das Auktionshaus Lösch nicht.

7.Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezügl. der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluß einer Versicherung zu schützen.

8.Das Eigentum verbleibt bis zu vollständigen Kaufpreiszahlung dem Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

9.Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar zu zahlen. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zulasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden nach Höhe der Zuschlagssumme berechnet. Im Inland bis 500,- Euro Wert 10,- Euro, bis 2500,- Euro Wert 15,- Euro, bis 5000,- Euro Wert 20,- Euro, bis 10.000,- Euro Wert 25,- Euro und bis max. 15.0000,- Euro Wert 30,- Euro. Für das europ. Ausland berechnen wir bis 500,- Euro Wert 20,- Euro, bis 2500,- Euro Wert 25,- Euro, bis 5000,- Euro Wert 30,- Euro, bis 10.000,- Euro Wert 35,- Euro und bis max. 15.000,-Euro Wert 40,-Euro, für Übersee bis 500,- Euro Wert 50,- Euro, bis 2500,- Euro Wert 60,- Euro, bis 5000,- Euro Wert 70,-Euro, bis 10.000,- Euro Wert 80,- Euro und bis max. 15.000,- Euro Wert 90,- Euro. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird bei innerdeutschen Paketen jedes weitere Paket unfrei verschickt. Bei ausländ. Kunden wird dies separat in Rechnung gestellt. Sperrgutpakete werden nach den tatsächlichen Kosten für Verpackungsaufwand, Material und Versand abgerechnet. In diesem Falle wird eine separate Rechnung nachgereicht. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für die ans uns vertraglich gebundenen Versanddienste. Die Gefahr des Versandes obliegt dem Verkäufer.

10.Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld i. H. v. 18 % zuzügl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 21,42 %); bei schriftl. Bietern ein Aufgeld i. H. v. 18 % des Zuschlagpreises sowie 1,- Euro je Erwerbsgegenstand. Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung wegen Überlastung.

11.Reklamationen bei offensichtlichen Fehlern müssen möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach der Auktion beim Versteigerer eingegangen sein, zur Weiterleitung an den Einlieferer.

12.Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat und Lagerkosten von 15,- Euro je Monat zu erstatten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis unbenommen, daß der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verliert er jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenständen werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung i. H. v. 25 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.

13.Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.

14.Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist. Für evtl. entstehende Lackschäden durch Auktionsnummern (Aufkleber) übernehmen wir keine Haftung.

15.Bei der Vielzahl der schriftlichen Gebote kann es zu Eintragungsfehlern kommen, so dass ein schriftlicher Bieter, für einen von ihm bebotenes Teil, keinen Zuschlag erhalten hat. Eine Schadensersatzforderung in diesem Falle schliessen wir ausdrücklich aus.

16.Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.

17.Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.

18.Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Auktionator und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber dieser Gegenstände im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen. Es ist dem Erwerber, auch nach der Auktion, untersagt, die in elektronischen Medien und dem Katalog verwendeten Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Erwerber, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.

19.Die Farben in den Abbildungen können von der tatsächlichen Farbgebung abweichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur der Augenschein einer Besichtigung letzte Sicherheit geben kann. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung können wir nicht anerkennen.

20.Die Abgabe eines mündl. oder schriftl. Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.

21.Erfüllungsort ist für beide der Sitz des Auktionshauses (Worms).

22.Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

23.Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext.

* Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
 
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